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Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Baustein im Rahmen Ihrer persönlichen Nachlaßgestaltung. Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens umfassende Vollmacht Sie in sämtlichen Bereichen des Lebens zu vertreten. So kann für Sie gehandelt werden, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung aber vielleicht auch wegen eines längeren Auslandsaufenthaltes.
Eines muß Ihnen jedoch klar sein: Sie begeben sich mit der Vorsorgevollmacht voll und ganz “in die Hände” einer anderen Person. Hier muß unbedingtes Vertrauen bestehen.
Die bevollmächtigte Person darf zwar nicht “tun und lassen” was sie mag - aber sie kann dies zunächst. Sie ist Ihnen jedoch rechenschaftspflichtig. Das bedeutet, daß der Bevollmächtigte Ihnen im einzelnen mitteilen und auch belegen muß, wofür er die Vollmacht eingesetzt hat. Kann er dann beispielsweise nicht belegen, daß er eine Barabhebung von Ihrem Konto auch zu Ihren Gunsten eingesetzt hat, so macht sich der Bevollmächtigte schadensersatzpflichtig und muß Ihnen den Betrag zurückzahlen.
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