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Vorsorgevollmacht
(Generalvollmacht)

Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Baustein im Rahmen Ihrer persönlichen Nachlaßgestaltung. Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens umfassende Vollmacht Sie in sämtlichen Bereichen des Lebens zu vertreten. So kann für Sie gehandelt werden, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung aber vielleicht auch wegen eines längeren Auslandsaufenthaltes.

Eines muß Ihnen jedoch klar sein: Sie begeben sich mit der Vorsorgevollmacht voll und ganz “in die Hände” einer anderen Person. Hier muß unbedingtes Vertrauen bestehen.

Die bevollmächtigte Person darf zwar nicht “tun und lassen” was sie mag - aber sie kann dies zunächst. Sie ist  Ihnen jedoch rechenschaftspflichtig. Das bedeutet, daß der Bevollmächtigte Ihnen im einzelnen mitteilen und auch belegen muß, wofür er die Vollmacht eingesetzt hat. Kann er dann beispielsweise nicht belegen, daß er eine Barabhebung von Ihrem Konto auch zu Ihren Gunsten eingesetzt hat, so macht sich der Bevollmächtigte schadensersatzpflichtig und muß Ihnen den Betrag zurückzahlen.

Vorsorgevollmacht

Das Recht, vom Bevollmächtigten Rechenschaft zu verlangen, geht auch auf die Erben über. Ist der Bevollmächtigte dann womöglich auch noch Miterbe geworden (beispielsweise neben seinem Bruder), ist der Streit vorhersehbar.

Hier können Sie vorbeugen.
Durch kluge Auswahl der bevollmächtigten Person und durch bedachte Formulierungen der Vorsorgevollmacht und der damit zusammenhängenden Verfügungen.

Vertrauen Sie der langjährigen Erfahrung von Rechtsanwalt Stephan Rißmann und Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze: Sie beraten Sie bei der Fertigung einer Vorsorgevollmacht. Beide sind VorsorgeAnwälte und verfügen über umfassende Kenntnisse im Bereich des Vorsorgerechts.