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Stephan Rissmann Rechtsanwalt fuer Erbrecht

Rechtsanwalt Stephan Rißmann, Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht und Vermögensnachfolge sind seit über zehn Jahren die ganz überwiegenden Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Stephan Rißmann.
Von Beginn seiner juristischen Tätigkeit an ist er schwerpunktmäßig in diesen Gebieten gerichtlich und außergerichtlich tätig.

Herr Rechtsanwalt Rißmann ist seit der Gründung im Jahr 1995 Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) und unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit der DVEV.

Das Nachrichtenmagazin FOCUS führt ihn in Heft 21 vom 22. Mai 2000, Seite 133 unter den "100 Anwälten im Erbrecht" in Deutschland (von fünf Anwälten in Berlin).
Im Jahr 2003 (Heft 44 vom 27. Oktober auf Seite 196) wird er erneut in der Liste der
“Empfohlenen Experten” als einer von 135 “auf das Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte” genannt (von erneut fünf Anwälten in Berlin).

Herr Rechtsanwalt Rißmann ist der einzige Anwalt in Berlin-Brandenburg, der sowohl im Jahr 2000 als auch 2003 erwähnt worden ist.
 

Herr Rechtsanwalt Rißmann ist einer von zwei zertifizierten Spezialisten im Erbrecht aus Berlin (zertifiziert durch die DVEV) und geprüfter Testamentsvollstrecker (DVEV).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Er ist Fachanwalt für Erbrecht, (verliehen durch die Rechtsanwaltskammer Berlin).

Darüber hinaus ist er Schiedsrichter der Deutschen Schiedsstelle für Erbstreitigkeiten e.V. und Geschäftsführer der Geschäftsstelle Berlin. Es gibt in Deutschland nur 15 Schiedsrichter der DSE insgesamt; elf von ihnen sind Rechtsanwälte.

Seit der Gründung im Jahr 2005 ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DeutschenAnwaltVerein und Regionalbeauftragter für Berlin.

Herr Rechtsanwalt Stephan Rißmann ist Co-Autor des im zerb-Verlag erscheinenden “Praxiskommentar Erbrecht” (Hrsg. Prof. Jürgen Damrau). Er kommentiert dort die §§ 2032-2049 BGB (Erbengemeinschaft). Der Kommentar erscheint auch im Nomos-Verlag unter dem Titel “Erbrecht”.

Außerdem ist er Co-Autor des im zerb-Verlag erscheinenden Buches “Fachanwalt für Erbrecht”. Er verfaßt dort das Kapitel “Die Erbengemeinschaft”.

Für den Nomos-Verlag hat er als Co-Autor im “Formularbuch Erbrecht” das Kapitel “Ansprüche der Erbengemeinschaft” verfaßt.

Er ist Herausgeber und Co-Autor des 2009 im zerb-Verlag erschienenden Buches “Die Erbengemeinschaft”.

Bei Deutschlands größter Fachzeitschrift für Erbrecht ZErb (Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis) ist er Mitglied des Beirats.

Seit mehreren Jahren hält Herr Rechtsanwalt Rißmann Vorträge im Bereich des Erbrechts sowohl vor “Profis” (Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Vertretern von Banken und Versicherungen, Fundraisern) als auch Laien (Privatleute, Freiberufler, Handwerker, Unternehmer).
Allein im Jahr 2008 hat er mehr als 20 Vorträge im gesamtem Bundesgebiet vor über 2.500 Zuhörern gehalten.

Er ist Referent für die Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), die DeutscheAnwaltAkademie (DAA), örtliche Anwaltsvereine, Banken, Sparkassen und Versicherungen sowie für zahlreiche gemeinnützige Organisationen im gesamten Bundesgebiet.

Durch modernste Präsentationstechnik ist es möglich, auch schwierige Sachverhalte für den Zuhörer anschaulich und nachvollziehbar darzustellen. Die nächsten Termine erfahren Sie hier.