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Patientenverfügung
(Patientenbrief
Patiententestament)

Patientenverfügung Patiententestament

Sie wollen selbst entscheiden, wie Sie im im Krankheitsfall behandelt werden.
Aber wie soll der Arzt von Ihrem Willen erfahren, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können?

Der Fall der US-Amerikanerin, die jahrelang im Wachkoma lag, ist uns noch allen gegenwärtig: Auf Wunsch Ihres Mannes und nach mehreren Gerichtsbeschlüssen wurde die Ernährung der Frau eingestellt, sie verhungerte und starb schließlich aufgrund mangelnder Ernährung.
Der Mann behauptetet vor Gericht, daß dies im Sinne seiner Frau sei.

Mit einer Patientenverfügung hätten die Gerichtsprozesse und die quälenden Fragen und Sorgen für die Familie und den Mann verhindert werden können.

Eine Patientenverfügung gehört bei einer guten Nachlaßgestaltung “mit dazu”. Ebenso wie die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung, das Testament u.a. ist sie ein Baustein im Rahmen der umfassenden Gestaltung.

Eine Patientenverfügung sollte daher auch niemals nach “Schema F” gefertigt werden. Natürlich können Sie im Internet Vordrucke herunterladen und verwenden: Es gibt sicherlich über 100 verschiedene Formulare. Ein solche Erklärung zu übernehmen wäre aber ebenso, als wenn Sie ohne hinzusehen im Bekleidungsgeschäft eine Hose aus dem Regal nehmen, bezahlen und hoffen, daß Sie zu Hause feststellen, daß es eine Hose nach Ihrem Gefallen und in Ihrer Größe ist.

Vertrauen Sie der langjährigen Erfahrung von Rechtsanwalt Stephan Rißmann und Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze: Sie beraten Sie bei der Fertigung einer Patientenverfügung. Beide sind VorsorgeAnwälte und verfügen über umfassende Kenntnisse im Bereich des Vorsorgerechts.