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Sie wollen selbst entscheiden, wie Sie im im Krankheitsfall behandelt werden. Aber wie soll der Arzt von Ihrem Willen erfahren, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können?
Der Fall der US-Amerikanerin, die jahrelang im Wachkoma lag, ist uns noch allen gegenwärtig: Auf Wunsch Ihres Mannes und nach mehreren Gerichtsbeschlüssen wurde die Ernährung der Frau eingestellt, sie verhungerte und starb schließlich aufgrund mangelnder Ernährung. Der Mann behauptetet vor Gericht, daß dies im Sinne seiner Frau sei.
Mit einer Patientenverfügung hätten die Gerichtsprozesse und die quälenden Fragen und Sorgen für die Familie und den Mann verhindert werden können.
Eine Patientenverfügung gehört bei einer guten Nachlaßgestaltung “mit dazu”. Ebenso wie die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung, das Testament u.a. ist sie ein Baustein im Rahmen der umfassenden Gestaltung.
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