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In den letzten 36 Monaten vor Antragstellung mußten mindestens 90 erbrechtliche Mandate bearbeitet worden sein, davon mindestens 30 in Verfahrens der freiwilligen oder ordentlichen Gerichtsbarkeit
jährlich mußte ein Fortbildungsnachweis, dozierend oder hörend im Erbrecht von mindestens 10 Stunden vorgelegt werden
Die Zertifizierung wurde durch den DVEV-Prüfungsausschuß erteilt. Dieser besteht aus drei Referenten des Spezialisierungslehrganges sowie zwei Mitgliedern aus dem Vorstand oder der Geschäftsführung der DVEV.
Rechtsanwalt Rißmann hat den ersten überhaupt in Deutschland angebotenen Zertifizierungslehrgang erfolgreich abgeschlossen und gehört zu den beiden Rechtsanwälten in Berlin, die die Bezeichnung “Spezialist im Erbrecht - zertifiziert durch die DVEV-” führen dürfen.
Wer einen Anwalt für Erbrecht sucht, kann es sich kaum erlauben, “zufällig” einen fachlich versierten Rechtsanwalt im Erbrecht zu finden. Aufgrund der hohen Streitwerte und der Bedeutung der Angelegenheit kann sich ein “Fehlgriff” bei der Auswahl des Anwalts als finanzielles Desaster herausstellen.
Eine Fachanwaltsbezeichnung für Erbrecht ist sicherlich keine Garantie für einen “guten” Erbrechtsanwalt - aber es ist ein Indiz, daß Ihr Fall nicht das erste Erbrechtsmandat ist, daß der Anwalt annimmt.
Vertrauen Sie auf Erfahrung!
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