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Fachanwalt für Erbrecht? Spezialist im Erbrecht? Experte im Erbrecht?

Sie suchen einen Fachanwalt für Erbrecht? Diese Bezeichnung wird einem Rechtsanwalt von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer nur dann verliehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt:

  • Zulassung als Rechtsanwalt seit mindestens 3 Jahren
     
  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse in den Bereichen:
    • materielles Erbrecht unter Einschluß erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht
    • Internationales Privatrecht im Erbrecht,
    • vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
    • Testamentsvollstreckung, Nachlaßverwaltung, Nachlaßinsolvenz und Nachlaßpflegschaft
    • steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht
    • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozeßführung
       
  • In den letzten drei Jahren vor Antragstellung müssen mindestens 80 Fälle im Erbrecht in den oben aufgeführten Bereichen bearbeitet worden sein, davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren oder Schiedsverfahren.
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Rechtsanwalt Stephan Rißmann hat diese Voraussetzungen erfüllt und darf sich daher als Fachanwalt für Erbrecht bezeichnen. Er ist Dozent der Fachanwaltslehrgänge Erbrecht der Deutschen AnwaltAkademie.

Lange bevor es den Fachanwalt für Erbrecht gab, hatte die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) ein Zertifizierungsprogramm entwickelt, um Fachwissen und Praxiserfahrung objektiv überprüf- und nachvollziehbar dokumentieren zu können. Die DVEV ist Deutschlands größte Vereinigung von im Erbrecht tätigen Rechtsanwälten.

Wer die Zertifizierung “Spezialist im Erbrecht” erlangen und führen wollte, mußte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Zulassung als Rechtsanwalt mußten seit mindestens 5 Jahre bestehen
  • Erfolgreicher Besuch des DVEV-Spezialisierungslehrganges (120 Zeitstunden in 3 Blöcken)
  • Drei fünfstündige Klausuren mußten am Ende eines jeden Lehrgangsblockes bestanden werden












     
  • Spezialist im Erbrecht
  • In den letzten 36 Monaten vor Antragstellung mußten mindestens 90 erbrechtliche Mandate bearbeitet worden sein, davon mindestens 30 in Verfahrens der freiwilligen oder ordentlichen Gerichtsbarkeit
  • jährlich mußte ein Fortbildungsnachweis, dozierend oder hörend im Erbrecht von mindestens 10 Stunden vorgelegt werden
  • Die Zertifizierung wurde durch den DVEV-Prüfungsausschuß erteilt. Dieser besteht aus drei Referenten des Spezialisierungslehrganges sowie zwei Mitgliedern aus dem Vorstand oder der Geschäftsführung der DVEV.

    Rechtsanwalt Rißmann hat den ersten überhaupt in Deutschland angebotenen Zertifizierungslehrgang erfolgreich abgeschlossen und gehört zu den beiden Rechtsanwälten in Berlin, die die Bezeichnung “Spezialist im Erbrecht - zertifiziert durch die DVEV-” führen dürfen.

     

    Wer einen Anwalt für Erbrecht sucht, kann es sich kaum erlauben, “zufällig” einen fachlich versierten Rechtsanwalt im Erbrecht zu finden. Aufgrund der hohen Streitwerte und der Bedeutung der Angelegenheit kann sich ein “Fehlgriff” bei der Auswahl des Anwalts als finanzielles Desaster herausstellen.

    Eine Fachanwaltsbezeichnung für Erbrecht ist sicherlich keine Garantie für einen “guten” Erbrechtsanwalt - aber es ist ein Indiz, daß Ihr Fall nicht das erste Erbrechtsmandat ist, daß der Anwalt annimmt.

    Vertrauen Sie auf Erfahrung!